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Externer Datenschutz

Warum Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
  • wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit 10 Arbeitnehmer oder mehr ständig beschäftigt sind.
  • wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind.
  • wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. §4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer).
  • wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in §4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Anforderung an den Datenschutzbeauftragten

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört.

Wir stellen für Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, der sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt.

Vorteile des Einsatzes eines externen DSB

  • Wesentlich niedrigere Kosten (Initial-und Folgekosten)
  • Kalkulierbare Kosten
  • Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Sehr hohe Fachkunde in der Informationsverarbeitung
  • Kein “Kündigungsschutz”
  • Kurzfristige Verfügbarkeit
  • Mitglied der DESA (Deutsche-Sachverständigen-Gesellschaft)
  • Mitglied im Berufsverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen
Die Dr. Bülow & Masiak GmbH bietet Ihnen:
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen
  • Unterstützung und Beratung bei der Formulierung von Datenschutzgrundsätzen
  • Erstellen des Verfahrensverzeichnisses nach §4e BDSG
  • Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
  • Grundkontrolle der Funktion und Effektivität der Firewall
  • Überprüfung der Anti-Virus-Software auf Aktualität & Update
  • Überprüfung der Datensicherung
  • Überprüfung der Sicherheit der Betriebssysteme
  • Kontrolle der Sicherheit im Netzwerk und Internet (LAN-,WAN-, GAN-Security)
  • Überprüfung der Regelung für die Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten
  • Erstellung von Audit-Berichten an die Geschäftsführung
  • Jährliche Audits


Für weitere Informationen und/oder individuelle Angebote nehmen Sie einfach unverbindlich Kontkat mit uns auf!